BFSG 2025: Was die Barrierefreiheitspflicht für deine Website bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte – darunter auch Websites – barrierefrei zu gestalten.
Für manche klingt das nach bürokratischem Aufwand. Für mich ist es eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre im Web. Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht: „Die Website muss für alle nervig gleich aussehen.“ Es bedeutet: „Mehr Menschen können dein Angebot nutzen.“ Und das ist gut für dein Business.
Hier erkläre ich dir, was das Gesetz konkret bedeutet, wen es betrifft – und was du jetzt tun kannst.
Was ist das BFSG und wen betrifft es?
Das BFSG setzt die europäische European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen B2C anbieten – also an Endkonsument*innen verkaufen. Konkret betroffen sind unter anderem: Online-Shops, Banking-Apps, E-Reader, Ticketautomaten und – wichtig für dich – Websites, über die Dienstleistungen oder Produkte angeboten werden.
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind ausgenommen. Aber: Auch wenn du rechtlich noch nicht verpflichtet bist, ist Barrierefreiheit eine Investition, die sich auszahlt und deiner Website einen SEO-Boost gibt!
Die 6 häufigsten Fehler auf nicht-barrierefreien Websites
In meiner täglichen Arbeit sehe ich immer wieder dieselben Probleme:
1. Kein ausreichender Farbkontrast
Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund wirkt zwar modern, ist aber für viele Menschen mit Sehbeeinträchtigung schwer lesbar. Wichtig ist ein ausreichendes Kontrastverhältnis: mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für größere Schriftgrößen, damit Inhalte gut erkennbar bleiben.
2. Bilder ohne Alt-Texte
Screenreader können Bilder nicht interpretieren und sind daher auf Alternativtexte angewiesen. Ohne Alt-Text bleiben visuelle Inhalte für blinde Nutzer*innen unsichtbar. Gleichzeitig gehen dadurch auch wichtige Informationen für Suchmaschinen wie Google verloren.
3. Keine Keyboard-Navigation
Alle interaktiven Elemente wie Buttons, Links und Formulare müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein. Viele Designs vernachlässigen diesen Punkt, wodurch Nutzer*innen ohne Maus große Schwierigkeiten haben, sich auf einer Website zu bewegen.
4. Fehlende Formular-Labels
Ein Placeholder ersetzt kein korrektes Label. Wenn ausschließlich Placeholder verwendet werden, fehlen wichtige Informationen zur Eingabe. Das erschwert die Nutzung für Screenreader und beeinträchtigt die Barrierefreiheit von Formularen erheblich.
5. Keine Skip-Navigation
Ohne Skip-Navigation müssen sich Screenreader-Nutzer*innen bei jedem Seitenaufruf durch die gesamte Navigation arbeiten. Eine solche Funktion ermöglicht es, direkt zum Hauptinhalt zu springen und verbessert so die Nutzererfahrung deutlich.
6. Unklare Linktexte
Linktexte wie „Hier klicken“ oder „Mehr erfahren“ sind nicht aussagekräftig genug. Screenreader lesen Links oft isoliert vor, sodass der Kontext verloren geht. Beschreibende Linktexte helfen allen Nutzer*innen, das Ziel eines Links besser zu verstehen.
Du willst wissen, ob deine Website betroffen ist?
In einem kurzen Gespräch schaue ich mir deine Website an und sage dir direkt, was ich sehe – unverbindlich und kostenlos.